Migration und Antirassismus
SP BÜMPLIZ/BETHLEHEM ENTSETZT ÜBER NAZI-AUFTRITT AN BÜMPLIZER CHILBI
Die SP Bümpliz/Bethlehem verurteilt den wiederholten Auftritt von Nazis an der Bümpliz Chilbi. Im multikulturellem westlichen Stadtteil ist kein Platz für Rassismus und die Verherrlichung von historischem und aktuellem Terror. Die Organisatoren haben bei den Vorfällen richtig gehandelt und die Extremisten weggewiesen.
Die SP Bümpliz/Bethlehem ist entsetzt über den Auftritt der Gruppe von Nazis, die sich am Wochenende wiederholt an der Bümplizer Chilbi präsentierten. Das friedliche Zusammenleben der Menschen im multikulturellen Bümpliz ist vorbildlich. Hier und im Rest der Stadt ist kein Platz für rassistische Hetze von Nazis und falschen Patrioten, welche die demokratischen Werte unseres Landes nicht respektieren.
Die Schuld liegt auch an den rassistischen Tiraden rechtsnationaler PolitikerInnen, die solche Vorfälle begünstigt. Stadtrat Timur Akçasayar sagt klar und deutlich: «Wer Sexismus und Rassismus in der Politik salonfähig macht, muss sich nicht wundern, wenn die Hemmschwelle für solche Aktionen sinkt.»
Die SP Bümpliz/Bethlehem lobt ausdrücklich das entschiedene Eingreifen der OrganisatorInnen und bedankt sich für die ausgezeichnete Arbeit der Chilbi und aller Freiwilligen, welche auch dieses Jahr Bümpliz ein tolles Festwochenende beschert haben.
BEI EINBÜRGERUNGEN IN DER STADT BERN AUCH DIE ZWEITE AMTSSPRACHE ANERKENNEN
Stadtrat Timur Akçasayar von der SP Bümpliz/Bethlehem hat mit den Stadtratskolleginnen Patrizia Mordini und Barbara Nyffeler der SP/Juso-Fraktion eine Motion eingereicht, welche das städtische Vorgehen bei Einbürgerungen ergänzen soll.
Hier der Wortlaut:
Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Kenntnisse in der zweiten kantonalen Amtssprache bei Einbürgerungswilligen zuzulassen und per 1. Januar 2018 die Anerkennung der Verständigungsfä- higkeit und Sprachstandanalyse in Deutsch und Französisch bei Einbürgerungen sicherzustellen. Die Sprache ist nicht nur für das gesellschaftliche Leben von Bedeutung, sondern auch eine wichtige Integrationsvoraussetzung. Dies gilt nicht nur für die Schweiz mit ihren vier Landessprachen, sondern ganz besonders auch für die Stadt Bern als Bundesstadt und als Hauptstadt eines zweisprachigen Kantons. Mit ihrer Nähe zur Romandie nimmt die Stadt Bern ausserdem eine Brückenfunktion wahr und beherbergt französischsprachige Bildungseinrichtungen (Ecole cantonale de langue française in Wittigkofen, Ecole française am Sulgenrain). Mit dem Einbürgerungsreglement (ERB) der Stadt Bern vom 23.05.2002 wurde diese Sprachvielfalt explizit berücksichtig und von den Einbürgerungswilligen wird nach Art. 2 Abs. d. «die Verständigungsfähigkeit in einer der schweizerischen Amtssprachen» gefordert. Diese sprachliche Offenheit des städtischen Einbürgerungsreglements (ERB) wurde durch den bisherigen Art. 10 Abs. d. des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) eingeengt. Mit der beschlossenen Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) wird mit Art. 12 Abs. d. (leider) nur die Zweisprachigkeit des Kanton Berns berücksichtigt: Einbürgerungswillige müssen «über gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der Amtssprache des Verwaltungskreises der Einbürgerungsgemeinde verfügen, wobei die Gemeinden durch Reglement entsprechende Kenntnisse der anderen Amtssprache zulassen können.» Die aktuelle Praxis mit nur Deutsch als Amtssprache des Verwaltungskreises Bern-Mittelland führt zur Ausgrenzung von Einbürgerungswilligen, welche z.B. längere Zeit in der Romandie gelebt oder eine der französischsprachigen Schulen in der Stadt Bern besucht haben. Begründung der Dringlichkeit Die Praxisänderung in der Stadt Bern soll zeitgleich mit dem Inkrafttreten des revidierten kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) und des revidierten schweizerischen Bürgerrechtsgesetzes (BüG) erfolgen.
Link zur Motion auf Stadtratswebseite.
ZUGANG FÜR QUARTIERORGANISATIONEN ZU FLÜCHTLINGEN IN RIEDBACH GEFORDERT
Die SP Bümpliz/Bethlehem fordert die kantonalen Behörden auf, den Quartierorganisationen des Stadtteils VI Zugang zu den Flüchtlingen in Riedbach zu gewähren um eine bestmögliche Integration im Stadtteil zu gewährleisten. Die unterirdische Unterkunft muss schnellstens durch eine angemessene oberirdische Unterbringung ersetzt werden.
Mehrere Organisationen in Bern West haben bereits den Wunsch geäussert bei der Integration und Begleitung der Flüchtlinge mitzuhelfen. Die SP Bümpliz/Bethlehem fordert, dass diesen Organisationen der Zugang zu den Flüchtlingen gewährleistet wird.
Die SP Bümpliz/Bethlehem erachtet ausserdem die unterirdische Unterbringung von Flüchtlingen im abgelegenen Industriegebiet Riedbach als nicht angemessen. Die Unterkunft ist umgehend durch eine oberirdische Anlage zu ersetzen. Diverse leerstehende Liegenschaften im Stadtteil stehen zur Verfügung. Bis dahin muss der Kanton tagsüber oberirdische Aufenthaltsräume für die Flüchtlinge in der Nähe der Anlage zur Verfügung stellen.
„Bern West hat ein funktionierendes Netzwerk aus Quartierorganisationen und QuartierarbeiterInnen, die von Anfang an die Integration der Flüchtlinge professionell begleiten können.“ Sagte hierzu Szabolcs Mihalyi, Präsident der SP Bümpliz/Bethlehem.